Ambulante Pflege wird zu Hause in gewohnter Umgebung erbracht und nicht in stationären sowie teilstationären Einrichtungen wie z.B. einem Heim oder Krankenhaus. Somit kann trotz Pflegebedürftigkeit ein Leben in der eigenen Wohnung möglich sein.
Die ambulante Pflege kann auch durch Laien z.B. Familienangehörige, Bekannte sowie Freunde oder von einem professionellen Pflegedienst ausgeführt werden. Der Pflegebedürftige kann von dem ihm geleisteten Pflegegeld der Pflegekasse, wenn er eine Pflegestufe der Pflegeversicherung erhalten hat, eine Person wie etwa einen Angehörigen mit dem Geld bezahlen. Es steht im aber auch frei, einen ambulanten Pflegedienst oder aber einer Sozialstation um Unterstützung zu bitten.
Oft allerdings - nach einer schweren Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit über einen längeren Zeitraum - wo dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfe benötigt wird, ist es empfehlenswert, einen ambulanten Pflegedienst zu beschäftigen. Je nach Bedarf des Pflegebedürftigen bieten ambulante Pflegedienste aber auch Sozialstationen pflegerische, betreuerische, hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen an.
Das bedeutet, es kommt regelmäßig eine Schwester oder ein Pfleger zu Ihnen nach Hause, der Sie ggf. wäscht, Verbandswechsel durchführt, Ihren Gesundheitszustand beurteilt, Medikamente verabreicht, für Sie einkauft oder andersweitig im Haushalt behilflich ist.