Arbeitsrecht
Unser Arbeitsrecht in Deutschland
Alle Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennzeichnen, bezeichnet man als Arbeitsrecht. Zudem zählen Themen wie der Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfällen, Arbeitslosenfürsorge, Sozialversicherung, Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen ebenso zum Arbeitsrecht dazu.
Im deutschen Arbeitsrecht unterscheidet man grundlegend zwischen zwei grossen Rechtsgebieten. Zum einen das Individualarbeitsrecht (zwischen Arbeitnehmern & Arbeitgebern) und zum anderen das kollektive Arbeitsrecht (zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer & dem Arbeitgeber).
Der Arbeitsvertrag ist Ausgangspunkt des Arbeitsrechts, wodurch das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Dieser ist eingebettet in ein sehr komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen, welches an nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und Verordnungen wie als auch Tarifverträge geknüpft ist. Eine eingeschränkte rechtsetzende Funktion kommt der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und dem Europäischen Gerichtshof hinzu.
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